Die Stadt Bremen befindet sich ab Montag, 10.01.2022 in der Warnstufe 4.

Sport in Innenräumen (ausgenommen Schulsport) ist nur noch mit der 2G+ Regel möglich.

Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss nun ein aktueller negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G+ Regelung

  • Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.
  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Zeitpunkt, ab dem geboosterte Personen von der Testpflicht befreit sind, gilt direkt nach der Boosterimpfung.
  • Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind.
  • Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
  • Für Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischimpfung nicht mehr als 3 Monate her ist.
  • Übungsleitende, die ihre Tätigkeit als Beruf ausüben, fallen weiterhin unter die Regelungen des Arbeitsschutzes (3G)
  • Teilnehmende am Rehabilitationssport mit Verordnung sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (Attest nötig).

Diese Regel gilt auch für die Umkleiden und Duschen.